Ein Projekt stufenweise
Erfahren Sie hier am Beispiel eines Autohaus-Projekts, wie sich ein Projekt in 5 Stufen absolvieren lässt. Dabei wird die Vergabe der Bauleistung nach Einzelgewerken angenommen.
Stufe 1
In ausführlichen Gesprächen erörtern wir mit Ihnen und Ihren leitenden Mitarbeitern den konkreten Bedarf. Dabei bringen wir selbstverständlich die aus zahlreichen Werkstatt- und Teilelagerplanungen gewonnenen Erfahrungen mit ein. Wir sondieren die Chancen und Möglichkeiten des Baugrundstücks z.B. hinsichtlich der spezifischen Lage und des geltenden Bebauungsplans.
Stufe 2
Auf Grundlage der in Stufe 1 gesammelten Bausteine erarbeiten wir für Sie Entwürfe in unterschiedlichen Varianten, um Ihnen die Stärken und Schwächen der verschiedenen Möglichkeiten aufzuzeigen.
Wir liefern eine realistische, dreidimensionale Darstellung des Entwurfs. Dadurch kann die optische Wirkung des Gebäudes sofort erfahren werden. Auf Wunsch erhalten Sie auch einen Film dieses 3D-Modells. Dabei können wir beispielsweise simulieren, wie sich das Gebäude präsentiert, wenn ein Besucher auf das Grundstück kommt, den Blick über die Fassade der Werkstatt wandern lässt und schließlich den Showroom betritt.
Ab Stufe 2 ermitteln wir für Sie ständig die zu erwartenden Baukosten des Projekts. Dadurch und vor allem durch unsere Erfahrung aus den früheren Projekten, erhalten Sie größtmögliche Kostensicherheit.
Stufe 3
Einreichen des Baugesuchs.
Dabei werden gegebenenfalls die Beiträge weiterer fachlich an der Planung beteiligter Ingenieure integriert.
Unser Ziel ist es, schnellstmöglich die Baugenehmigung für Sie zu erwirken. Dadurch besteht für die weiteren Stufen ideale Planungssicherheit.
Stufe 4
Noch während der Prüfung des Baugesuchs können wir die Ausführungsplanung erarbeiten und darauf basierende Leistungsverzeichnisse erstellen.
Wir legen besonderen Wert auf eine lückenlose Ausführungsplanung bis ins Detail.
Diese Detailzeichnungen werden in den von uns formulierten Leistungsverzeichnissen explizit benannt. Damit haben wir das ideale Werkzeug um Nachträgen der Baufirmen die Grundlage zu entziehen und äußerst günstigen Baukosten den Weg zu ebnen.
Wir erstellen die Leistungsverzeichnisse einzeln, für alle Gewerke, die am Bau beteiligt werden. Das sind beispielsweise Rohbauarbeiten, Stahlbauarbeiten, Dachabdichtungsarbeiten, Metallbauarbeiten und bis zu zehn weitere Gewerke.
Wir versenden diese Leistungsverzeichnisse an geeignete Firmen und fordern diese auf, ein Angebot zu abzugeben.
Dabei können wir auch gerne Ihre Kunden einbeziehen.
Aus den eingehenden Angeboten werden von uns sogenannte Preisspiegel erstellt. Dabei wird tabellarisch der angebotene Preis jedes einzelnen Bauteils eines Bieters mit den Preisen der Mitbewerber verglichen. So besteht die Möglichkeit die Preise gezielt zu hinterfragen und vom Bieter korrigieren zu lassen.
Da die regelmäßig etwa 60 Angebote aller Gewerke innerhalb von nur 2 bis 3 Wochen bei uns eingehen, besteht von diesem Zeitpunkt an bestmögliche Sicherheit über die Baukosten.
Wir verhandeln für Sie mit den Baufirmen und bereiten nach erfolgreicher Einigung die Bauverträge vor. Dabei besteht für unsere Bauherren regelmäßig die Möglichkeit außer Nachlass und Skonto auch den Kauf eines oder mehrerer Neuwagen durch den Auftragnehmer zu vereinbaren.
Die Vergabe der Bauleistung an einzelne Fachgewerke führte bisher zu Baukosten, die regelmäßig etwa 20% unter den Preisen von Generalunternehmern lagen.
Stufe 5
Nach dem Abschluss der Bauverträge beginnt die Bauphase:
Dabei ist unsere Bauleitung laufend vor Ort, um die Qualität der Bauarbeiten und der vereinbarten Fertigstellungstermine zu sichern.
Es werden ausschließlich die Interessen unserer Bauherren verfolgt, nämlich die Leistung vollumfänglich zu erhalten, die in den Leistungsverzeichnissen und Bauverträgen gefordert wurde. Hier zeigt sich ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Vergabe an Generalunternehmer:
Während der Bauphase vertritt der bauleitende Architekt die Interessen des Bauherren, da er als Fachmann die einzelnen Bauschritte prüfen und so bei Abweichungen vom vereinbarten „Soll“ rechtzeitig eingreifen kann. Mangelhafte Bauqualität wird so erkannt, bevor die dafür geforderte Vergütung geflossen ist.
Der bauleitende Architekt prüft die Rechnungen der am Bau beteiligten Firmen und erteilt die Zahlungsfreigabe. Häufig wird hier bei Abschlagsrechnungen eine Korrektur vorgenommen, da bauvertraglich vereinbart wurde, dass nur die zweifelsfrei mangelfreie Leistung zu 90% abgerechnet werden darf. Erst nach erfolgter Abnahme der Bauleistung durch den Bauherren können die Leistungen zu 100 % abgerechnet werden.
Die Gewährleistung für die Mangelfreiheit der Bauarbeiten wird mit 5 Jahren nach BGB vereinbart. Für diese Zeit werden Ansprüche des Bauherren mit einer Bankbürgschaft abgesichert, die die am Bau beteiligten Firmen über 5% der Schlussrechnungssumme einzureichen haben.
In der Regel wird die Bauphase innerhalb von 6 bis 9 Monaten abgeschlossen und dem Einzug steht nichts mehr im Wege!